Mitsubishi Pickup L200

Ein Erfahrungsbericht mit einer Nordstar Wohnkabine

Ein Pickup mit Wohnkabine als Ausstellungsstück?

Auf diesen Seiten berichte ich über meine Erfahrungen mit dem Mitsubishi Pickup L200 in Kombination mit einer Nordstar Wohnkabine Camp 6L.

Neben meinen eigenen Erlebnissen und notwendigen technischen Daten finden Sie hier auch die entsprechenden Gutachten über die grundsätzlichen Mängel dieser Fahrzeugkombination und den Verlauf der Auseinandersetzung mit meinem Händler. Das Fazit lautet: Der Mitsubishi Pickup L200 hätte in Kombination mit einer Nordstar Wohnkabine Camp 6L und der entsprechenden Nutzung als Wohnmobil niemals fahren dürfen. Mein Fahrzeug ist bereits seit der Auslieferung unbenutzbar und nun ein faktischer Totalschaden, da der gesamte Leiterrahmen durch die Überlastung verbogen ist. Der Händler und Mitsubishi weigern sich, dabei einen Fehler ihrerseits zu zugeben. Die Klage wurde erstinstanzlich abgewiesen.

UPDATE 1 (10.02.2009): Der Senat des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein unterbreitete in der zweiten Instanz beiden Parteien während der mündlichen Berufungsverhandlung am 10.02.2009 ein Vergleichsangebot. Lesen Sie den ausführlichen Bericht der mündlichen Verhandlung.

UPDATE 2 (26.02.2009): Der Autohändler hat das Vergleichsangebot abgelehnt.

UPDATE 3 (17.03.2009): Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat nach unserer Antwort auf die Ablehnung des Vergleichs den Verkündungstermin auf den 31.03.2009, 8:45 Saal 13 verlegt.

UPDATE 4 (19.03.2009): Der Autohändler hat das Gericht über den öffentlichen Druck, der durch diese Internetseite ausgeübt wird, informiert.

UPDATE 5 (31.03.2009): Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung angeordnet. Termin: 23. Juni 2009 um 9:30 im Saal 13 in der  Gottorfstraße 2 (24837 Schleswig)

UPDATE 6 (23.06.2009): Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat die Sachlage in der mündlichen Verhandlung neu erörtert und sieht nun wesentliche Versäumnisse beim Autohändler, die dazu führen, dass das Urteil der 1. Instanz aufgehoben wird und die Beklagte zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt wird.

UPDATE 7 (August 2009): Recht haben und Recht bekommen… Im August hat das Autohaus Büdelsdorf Insolvenz angemeldet. Damit haben wir jetzt zwar juristisch Recht erhalten, bleiben aber dank des Fehlurteils der 1. Instanz und den Verzögerungen durch Fristverlängerungsanträge der Gegenseite dennoch auf dem Schaden sitzen!

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