Ablehnung des Vergleichsangebots
Am 26. Februar 2009, nur wenige Tage nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erreichte uns das Schreiben des gegnerischen Anwalts, in dem das Autohaus Büdelsdorf den vom Gericht angebotenen Vergleichsvorschlag ablehnte.
Dies wird unter anderem damit begründet, dass die von unserer Seite vorgebrachten Gespräche mit dem Autohaus in Bezug auf die Nutzungsabsichten nach Aussage des Autohauses so nicht stattgefunden haben. Indes wird behauptet, dass das Autohaus zu keiner Zeit Kenntnis von technischen Details der Wohnkabine bzw. Gewicht hatte, weil sich diese nie beim Autohaus befunden habe. Außerdem sei das Fahrzeug nicht überladen gewesen, sondern der Schaden müsse aufgrund der fahrerischen Belastung entstanden sein. Es wird daher argumentiert, dass kein Fall von arglistiger Täuschung vorliegen könne.