Mitsubishi Pickup L200

Ein Erfahrungsbericht mit einer Nordstar Wohnkabine

Aufforderung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages

Aufforderung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages

Schlussfolgerungen des Anwalts aus dem Sachverständigengutachten:

  • Bereits bei Ausnutzung der Sitzplätze, d. h. ohne zusätzliche Dachlast und ohne Anhängerstützlast, ist das zulässige Gesamtgewicht bereits überschritten! 
  • Bei der Konfiguration aufgesetzter Wohnaufbau plus Anhängerlast beträgt die Vorderachslast nur noch 926 kg. Damit wird die mindestens geforderte Vorderachslast unterschritten!
  • Die Hinterachslast beträgt bei aufgesetztem Wohnmobilaufbau bereits 1.840 kg. Die Hinterachslast darf höchstens 1.880 kg betragen. Es kann mithin noch einmal eine weitere Person mit dem Fahrzeug mitgenommen werden oder die Anhängerlast ausgenutzt werden, wenn der Wohnaufbau montiert ist.
  • Die Felgen sind für den Einsatz an diesem Fahrzeug in dieser Konfiguration überhaupt nicht mehr zugelassen! Die zulässige Radlast beträgt 900 kg. Die Hinterachslast beträgt zulässig 1.880 kg. Damit wird bei Beachtung der zulässigen Hinterachslast und Ausnutzung dieser Hinterachslast die zulässige Radlast je Rad bereits überschritten!
  • Es sind Zusatzluftfedern vorhanden. Diese sind It. TÜV-Gutachten ausgelegt für ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 kg. Das Fahrzeug ist aufgelastet auf 3.100 kg zulässiges Gesamtgewicht. Damit werden die Zusatzlastfedern bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichtes von 3.100 kg um 300 kg überlastet!
  • Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Fahrzeug in dem von Ihnen gelieferten Zustand für den beabsichtigten Zweck überhaupt nicht genutzt werden kann.

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