23.06.09: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung angeordnet, weil der Senat aufgrund der seit der mündlichen Verhandlung vom 10.2.2009 gewechselten Schriftsätze Anlass zur neuerlichen Erörterung der Sache sieht.
23. Juni 2009
9:30
Saal 13
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig